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Mit einer Erbschaft oder einem Legat Gutes tun.
Viele Menschen wünschen sich, dass ihre Werte auch über das Leben hinaus weitergetragen werden. In Ihrem Testament können Sie ganz nach Ihren Wünschen bestimmen, wie Ihr Vermögen vererbt wird und wie Ihr Engagement weiterleben soll. Ein Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass alles geregelt ist.
Ein Legat oder eine Erbschaft für LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE International ist ein lebendiges Zeichen Ihres Engagements und ein wertvolles Geschenk für die Menschen.
LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE International berät Sie gerne zum Thema Nachlassplanung. Professionell, vertraulich und neutral. Gerne senden wir Ihnen kostenlos unseren Testamentsratgeber «In die Menschenrechte investieren» zu. Bestellen können Sie diesen per E-Mail, Telefon oder per Post.
Oder Sie können den Testamentsratgeber als PDF herunterladen

Viele Menschen möchten über ihr Leben hinaus Gutes tun. Mit Ihrem Legates zugunsten von LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE helfen Sie Menschen in Not – und zwar genau dort, wo Sie es wünschen. Finden Sie hier die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen Testament, Erbschaft und Legat.

Warum sind Erbschaften und Legate für LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE International wichtig?
Legate und Erbschaften sind deshalb wichtig, weil sie unsere Arbeit langfristig unterstützen. Oft handelt es sich um Beträge, die wir für unsere dringendsten Aufgaben frei verwenden können.

Wie kann ich LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE International einen Teil meines Legates hinterlassen?
Legate und Erbschaften sind deshalb wichtig, weil sie unsere Arbeit langfristig unterstützen. Oft handelt es sich um Beträge, die wir für unsere dringendsten Aufgaben frei verwenden können.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Legat?
Sie müssen LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE International als Legate-Nehmerin oder als Erbin in Ihrem Testament aufführen. Ein Testament ist dafür zwingend notwendig.

Kann ich bestimmen, für welches Projekt mein Nachlass eingesetzt wird?
Uns ist es wichtig, dass Sie mitentscheiden, welches Projekt Sie mit Ihrem Nachlass unterstützen wollen. Sie bestimmen in Ihrem Testament, ob Sie Kindern in Entwicklungsländern den Schulbesuch ermöglichen oder armen Menschen Weltweit helfen. In der Regel wünschen die Erblasser oder Legate-Geber, dass wir ihren Nachlass für die dringendsten Aufgaben verwenden. Solche Spenden sind für uns außerordentlich wichtig und wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen. Eine Übersicht über unsere Projekte finden Sie auf unserer Projektseite.

Wie sicher kann ich sein, dass mein Nachlass sinnvoll verwendet wird?
Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihr Vermächtnis mit großer Sorgfalt pflegen. Transparenz und Offenheit sind uns wichtige Anliegen. Jederzeit können Sie sich auch im persönlichen Gespräch mit den LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE-Verantwortlichen ein Bild von unserer Arbeit machen.

Wie kann ich mich näher informieren?
Rufen sie uns an. Im persönlichen Gespräch können wir Sie am besten beraten. Oder bestellen Sie unseren Leitfaden zum Testament «So möchte ich meinen Nachlass regeln» in unserem Onlineshop.

Wie verfasse ich ein Testament?
Hier finden Sie ein TESTAMENT-VORLAGE (PDF). Das Testament muss immer komplett handschriftlich verfasst werden und Datum und Unterschrift beinhalten.

Ich will meine ganze Altersvorsorge regeln
Das ist ein guter Schritt. Gestalten Sie Ihr Leben bis zum Schluss selbst bestimmt. Ihre Hinterbliebenen werden es Ihnen danken, wenn sie Ihren letzten Willen kennen und in Ihrem Sinn entscheiden können. Mit der LOOKING FOR GLOBAL JUSTICE-Vorsorgemappe regeln Sie alle Dinge in einem Dossier. Die Vorsorge-Mappe können Sie in unserem Onlineshop bestellen.

Wie verfasse ich ein Testament?
Das eigenhändige Testament
Das eigenhändige Testament schreiben Sie vom Anfang bis zum Schluss von Hand. Am Ende notieren Sie das Datum und unterschreiben das Dokument.

Prüfen Sie Ihre Sätze sorgfältig, um Missverständnisse zu vermeiden. Unklare Formulierungen können im schlimmsten Fall zu Streit unter den Erben führen. Aussagen wie «Meine Nichte Berta soll das Haus bekommen» lassen sich unterschiedlich interpretieren: Zu welchen Bedingungen kann Berta das Haus übernehmen? Muss sie die anderen Erben auszahlen?

Am besten lassen Sie Ihr Testament von einem Notar, einem Anwalt oder einer anderen Fachperson kontrollieren, um solche Stolpersteine zu vermeiden.

Je nach persönlicher Situation ist es sinnvoll, Ihrem Testament eine ärztliche Bescheinigung Ihrer Urteilsfähigkeit beizulegen. Dies verhindert zum Beispiel bei einer beginnenden Demenz-Erkrankung, dass Ihr Testament aufgrund der Krankheit als ungültig erklärt wird.

Das öffentliche Testament
Das öffentliche Testament verfassen Sie nicht eigenhändig, sondern gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson. Zum Schluss beurkunden der Notar und zwei Zeugen das Testament. Diese Zeugen dürfen weder mit Ihnen verwandt sein, noch in Ihrem Testament erwähnt werden.

Die Zeugen bestätigen mit ihrer Unterschrift Ihre Urteilsfähigkeit, ohne den Inhalt des Testaments zu kennen.
Das öffentliche Testament hinterlegen Sie nach Abschluss bei der zuständigen Amtsstelle, zum Beispiel dem Erbschaftsamt oder einem Notariat.

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